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BAZL erklärt zivile Umnutzung von Flugplatz Kägiswil für gescheitert

Aktuelle Nachricht aus dem UL-Marktplatz Newsroom vom 16.07.2026 – Quelle: SkyNews CH. BAZL erklärt zivile Umnutzung von Flugplatz Kägiswil für gescheitert. 16. Juli 2026: Ein herber Schlaf für die General Aviation in der Schweiz: Das Bundesamt fü… Diese Nachricht wurde von der UL-Marktplatz Redaktion am 16.07.2026 im Newsroom veröffentlicht. Alle Hintergründe und die vollständige Meldung findest du nachfolgend.

16. Juli 2026: Ein herber Schlaf für die General Aviation in der Schweiz: Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) verweigert der Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) die Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil in einen zivilen Flugplatz. Seit Jahren kämpfen die FGOW und die dort beheimateten Vereine und Flugschulen mit Unterstützung des Aero-Club der Schweiz und des Verbandes der Schweizer Flugplätze (VSF) für den Erhalt dieses für die Ausbildung von fliegerischem Nachwuchs wichtigen Flugplatzes.

Die heutige Betreiberin des Flugplatzes Kägiswil, die FGOW, möchte den ehemaligen Militärflugplatz Kägiswil weiterhin zu zivilen Zwecken wie der Aus- und Weiterbildung von Pilotinnen und Piloten nutzen. Sie hat deshalb beim BAZL im Mai 2021 ein Umnutzungsgesuch eingereicht. Gemäß dem geltenden SIL-Objektblatt Kägiswil vom 2. September 2020 muss ein solches Verfahren durchgeführt werden. Das Umnutzungsgesuch beinhaltete die Betriebsbewilligung, das Betriebsreglement und die Plangenehmigung. Während der öffentlichen Auflage des Gesuchs sind beim BAZL zahlreiche Einsprachen eingegangen. Das BAZL hat im Dezember 2023 verfügt, dass die FGOW die für das Gesuch noch fehlenden Einverständniserklärungen der Grundeigentümer im Flugplatz-Perimeter einzureichen habe. Dagegen hat die FGOW Beschwerde erhoben; das Bundesverwaltungsgericht bestätigte daraufhin die Haltung des BAZL.

Wie das BAZL heute mitteilt, konnte die FGOW die Einverständniserklärungen nicht nachreichen. Deshalb sei das Umnutzungsverfahren gescheitert, so das BAZL. Auch die von der FGOW 2026 beantragten Projektänderungen konnte das BAZL im laufenden Verfahren nicht berücksichtigen. Diese wesentlichen Änderungen seien nicht Bestandteil des ursprünglichen Gesuchs und deshalb nicht bewilligungsfähig, argumentiert das BAZL. Das BAZL stellte den Parteien am 15. Juli 2026 die Verfügung zu. Gegen diese kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden. Bisher hat die Armasuisse der FGOW mittels Baurechtsvertrag den Flugplatz zur Verfügung gestellt. Dieser befristete Vertrag läuft noch bis Ende September 2026. Armasuisse werde nun die geordnete Rückgabe des Flugplatzes, wie sie im geltenden Baurechtsvertrag bis im Januar 2027 vorgesehen ist, mit der FGOW regeln. pd / eb

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